GVP-Tarifvertrag in der Arbeitnehmerüberlassung – einfach erklärt

In der Arbeitnehmerüberlassung gelten Tarifverträge. Das sind verbindliche Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden der Personaldienstleister, zum Beispiel dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP).

Für Dich und dein Arbeitsverhältnis bedeutet das:

Klare Regeln, faire Bezahlung und transparente Arbeitsbedingungen.

Der GVP-Tarifvertrag regelt unter anderem:

  • Dein Entgelt, also was du bei uns verdienst
  • Deine wöchentliche und monatliche Arbeitszeit
  • Deine dir zustehenden Zuschläge
  • Dein dir zustehender Urlaub
  • Die dir zustehenden Sonderzahlungen

Die wichtigsten Punkte für Dich

Besteht der GVP-Tarifvertrag aus mehreren Teilen?

Ja, der GVP Tarifvertrag setzt sich zusammen aus:

  1. Manteltarifvertrag
    Regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub oder Kündigungsfristen.
  2. Entgeltrahmentarifvertrag
    Legt die Struktur der Entgeltgruppen fest.
  3. Entgelttarifvertrag
    Regelt die konkrete Höhe der Stundenentgelte.

Dein Vorteil

Der GVP-Tarifvertrag sorgt für:

  • transparente und faire Bezahlung
  • klare Regelungen der Rechte und Pflichten
  • planbare und sichere Arbeitsbedingungen
  • tarifliche Zuschläge und zusätzliche Leistungen wie Sondergratifikationen

Wenn Du von diesen Vorteilen profitieren möchtest, bewirb Dich jetzt bei uns. Wir finden die passende Stelle für Dich.

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Hier gelangst du zum GVP-Tarifvertrag:

Ein Bild, das Muster, nähen, monochrom enthält. KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.

02.Februar 2026

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