
Entleiher tragen in der Arbeitnehmerüberlassung ein erhebliches Risiko aus der Subsidiärhaftung nach § 28e SGB IV – insbesondere bei nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen für die entliehenen Zeitarbeitnehmer. Um dieses Risiko für unsere Kunden aktiv zu minimieren, arbeitet euregio mit dem Institut für Zahlungssicherheit (IZS) zusammen.
Das IZS übernimmt für uns die laufende Prüfung, Klärung und Dokumentation zentraler gesetzlicher Pflichten. Dazu zählen unter anderem:
Der Mehrwert für Sie als Entleiher:
Durch diese systematische, externe Prüfung und transparente Dokumentation erhalten unsere Kunden nachvollziehbare Nachweise zur Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten. Das reduziert Haftungsrisiken für nicht abgeführte Sozialversicherungsabgaben, erhöht die Rechtssicherheit und schafft Vertrauen in der Zusammenarbeit. Ein Haftungsschutz für Entleiher (z. B. SubsidiärProtect®) ist bei IZS ein zusätzlicher Baustein, der unter bestimmten Voraussetzungen greift.
Mit der Nutzung von IZS verbinden wir klare Prozesse mit maximaler Transparenz – für eine sichere und partnerschaftliche Arbeitnehmerüberlassung.

